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Geschäftsbedingungen

 

Alle Geschäftsbedingungen bestehen zwischen dem mobilen Heimtierservice und dem Auftraggeber. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der Geschäftsbedingungen. Der Heimtierservice verpflichtet sich, alle ihm erteilten Aufträge nach besten Wissen und Können zu erledigen.

Alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Hilfsmittel (z.B. Halsband, Geschirr, reißfeste Leine, Decke, Futter, Medikamente, Streu usw.) sollten zum Zeitpunkt des Auftrag Beginns vorhanden sein. Sollte dies nicht geschehen sein, werden notwendige Hilfsmittel auf Kosten des Auftraggebers beschafft. Alle für das Tier notwendigen tierärztlichen Notbehandlungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.   Am Ende des Auftrags erfolgt die persönliche Übergabe des Hausschlüssels. Bei Übergabe durch z.B.Einwurf in den Briefkasten wird keine Haftung übernommen.

Der Tierhalter bleibt Eigentümer des Tiers nach § 833 BGB und versichert, dass das Tier frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten oder bissig ist noch mutwillig abgerichtet wurde zu aggressivem Verhalten. Die Haftpflichtversicherung Ihres Tieres muss im Schadensfall für alle durch Ihr Tier entstandenen Schäden aufkommen. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt der Heimtierservice aus. Der Tierhalter haftet bei Angriffen des Hundes auf dritte Personen nach § 833 BGB. Der Tiersitter kann für Schäden und Krankheiten, die das Tier während der Betreuungszeit erleidet, nicht haftbar gemacht werden. Die Haftung des Hundesitters ist ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Es wird weiterhin keine Haftung für die eventuelle Deckung von läufigen Hündinnen übernommen. Speziell in der Heimtierbetreuung gelten noch folgende Haftungsausschlüsse/ Bedingungen:
Heimtierservice haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch oder Vandalismus. Weiterhin nicht für verendete Pflanzen und Tiere, es sei denn, dies ist auf ein grob fahrlässiges Verhalten des Heimtierservice zurückzuführen. Es besteht die Verpflichtung des Heimtierservice, die anvertrauten Räume mit Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere zu achten. Für fahrlässige bzw. nicht verschuldete Schäden besteht keine Haftung. Weiterhin hat der Heimtierservice auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch an den Auftraggeber weiter zu leiten (sofern Kontaktadresse hinterlegt wurde). Bei Gefahr für Hab und Gut ist der Heimtierservice berechtigt, die Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst etc. (Einbruch, Brand, Rohrbruch usw.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen, da es sich dabei um Schadensminderung handelt. Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld müssen verschlossen aufbewahrt werden oder/ und unzugänglich sein. Personen, die während Ihrer Abwesenheit zusätzlich Zugang zu den Räumen/Grundstück haben, sind namentlich und schriftlich bekannt zu geben.
Unmittelbar nach Beendigung des Einsatzes sind gemeinsam vom Auftraggeber und Heimtierservice eventuell entstandene Schäden im Objekt festzuhalten. Solche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme des Auftragsnehmers anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Tage nach Vertragsende. Später angezeigte Schäden werden in keinem Fall erstattet. Insoweit ist der Heimtierservice von jeder Haftung befreit.



 
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